13. Ist das Zwei-Prozent-Ziel der NATO eine rechtlich bindende Verpflichtung?
Die Staats- und Regierungschefs der NATO haben bei ihrem Gipfeltreffen am 11.7.18 in Brüssel gerade noch mal das skandalöse Ziel einer massiven Aufrüstung bekräftigt, dass alle Mitgliedsländer bis 2024 Verteidigungsausgaben von zwei Prozent der Wirtschaftsleistung anstreben sollen – da kommt der verhaltensoriginelle US-Präsident Donald Trump mit einer neuen Idee: Es sollten doch besser vier Prozent werden.
Es gibt keine rechtlich verbindliche Festlegung. Der Rüstungsanteil am Bruttoinlandsprodukt in Deutschland liegt zur Zeit bei 1,2 Prozent – bis zum Jahr 2020 soll der Verteidigungsetat weiter steigen und die unglaublich aufwendigen PR-Kampagnen für mehr Aufrüstung laufen (fast) unwidersprochen.
Um das Zwei-Prozent-Ziel zu erreichen, müsste Deutschland insgesamt mehr als 80 Milliarden Euro (80.000.000.000) für das Militär ausgeben. Es passt in die zeitgemäßen Durchsetzungsstrategien, dass Parteien und Rüstungslobby lieber von 2% reden, als von jährlich 80 Milliarden Euro.
Dieses Geld sollte für dringend benötigte soziale- und Umweltprojekte und nicht für die Rüstung ausgegeben werden.
Die aktuelle, unglaublich gut organisierte Aufrüstungskampagne setzt ganz stark auf das Argument der „armen unterfinanzierten Bundeswehr“. Da werden „nicht tauchende U-Boote und nicht flugbereite Hubschrauber und Eurofighter“ aufgelistet. Die Truppe jammert und die Rüstungs-Lobbyisten verstärken den veröffentlichten Eindruck. Heute wird der Grund für die selbst erzeugte Mangelwirtschaft nicht mehr öffentlich diskutiert und erstaunlich und erschreckend einheitlich der vorgeschobene Geldmangel als Grund für die Probleme genannt.
Wir sollten unsere Steuergelder für Dinge ausgeben, die den Menschen und dem Land wirklich nutzen.
Autor: Willi von Ooyen, Vorsitzender der Friedens- und Zukunftswerkstatt e.V