Das Urteil gegen Heckler & Koch zeigt das Versagen der deutschen Rüstungsexportkontrolle
Pressemitteilung Kathrin Vogler vom 21. Februar 2019
„Ich begrüße das Urteil gegen die Waffenschmiede Heckler & Koch. Erstmals ist es gelungen, ein deutsches Unternehmen für Verstöße gegen die Rüstungsexportrichtlinien zur Rechenschaft zu ziehen“, erklärt Kathrin Vogler, friedenspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag.
Vogler weiter: „Es ist beschämend, dass dieser Prozess erst zustande kam, als der Friedensaktivist Jürgen Grässlin Anzeige erstattete. Das Verfahren hat gezeigt, dass die Gremien der Rüstungsexportkontrolle vollständig versagt haben. Leider war es im Prozess nicht möglich, die Mitwirkung der Genehmigungsbehörden an den Verstößen aufzuarbeiten. Der Prozess hat deutliche Hinweise darauf ergeben, dass Mitarbeiter dieser Behörden daran beteiligt waren, ein sauberes Geschäft vorzutäuschen. Wir müssen also weiter davon ausgehen, dass dies kein Einzelfall bleiben wird.
DIE LINKE fordert als Konsequenz aus diesem Skandal ein Unternehmensstrafrecht, das es ermöglicht, nicht nur einzelne Mitarbeiter, sondern ganze Unternehmen für die Umgehung der Rüstungsexportkontrollen zu verurteilen. Außerdem ist die Zeit reif für ein striktes und umfassendes Exportverbot von Kleinwaffen; sie fordern in den Bürgerkriegen unserer Zeit die meisten Opfer.“